Das Stimm- und Wahlrecht, das in Artikel 136 der Bundesverfassung geregelt ist, ist das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen sowie Volksinitiativen und Referenden zu unterzeichnen und Volksvertreter zu wählen. Das Stimm- und Wahlrecht für Frauen wurde auf Bundesebene am 7. Februar 1971 eingeführt. Am 3. März 1991 haben Volk und Stände das Stimm- und Wahlrecht für 18- und 19-jährige Jugendliche auf Bundesebene eingeführt.
Wer hat Stimmrecht?
Stimmrecht auf Bundesebene
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, Schweizer Bürger sind und nicht unter Vormundschaft stehen, können Sie an den eidgenössischen Abstimmungen und an den Nationalratswahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch eidgenössische Volksinitiativen und Referenden lancieren und unterzeichnen. Sie müssen sich nicht registrieren lassen, um an Abstimmungen teilnehmen zu können. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohngemeinde eingetragen, sobald Sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts erfüllen. Ausländer müssen sich hingegen registrieren lassen.
Wahlrecht für Minderjährige
Auf Bundesebene haben nur Erwachsene das Recht, zu wählen und Vertreter zu wählen. Auf Kantonsebene kann jeder Kanton selbst entscheiden, ob Minderjährige das Wahlrecht erhalten. Bisher haben nur im Kanton Glarus 16- und 17-Jährige das Recht, über kantonale und kommunale Vorlagen abzustimmen. Auch im Kanton Glarus beträgt das Wahlalter 18 Jahre.
Wahlrecht für Auslandschweizer
Wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger im Ausland sind und an den eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen möchten, müssen Sie sich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland registrieren und sich in das Wählerverzeichnis einer Schweizer Gemeinde (Wohnsitz oder letzter Wohnsitz) eintragen lassen. Sie können auch an den Nationalratswahlen teilnehmen. An den Ständeratswahlen können Sie nur teilnehmen, wenn dies ausdrücklich in der kantonalen Gesetzgebung vorgesehen ist.
Wahlrecht für Frauen
Die Schweiz war eines der letzten Länder der Welt, in dem Frauen das Wahlrecht erhielten. Erst 1971 erhielten Frauen das Recht, auf Bundesebene zu wählen und gewählt zu werden. Die Kantone Waadt und Neuenburg waren die ersten, die das kantonale Frauenwahlrecht 1959 einführten. Im Gegensatz dazu war der Kanton Appenzell Innerrhoden der letzte Kanton, der das Frauenwahlrecht einführte, und zwar erst 1990 auf Beschluss des Bundesgerichts.
Abstimmungs- und Wahlrecht für Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer dürfen weder an nationalen Abstimmungen noch an Wahlen teilnehmen. In den Kantonen, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist, können sie jedoch an kantonalen und/oder kommunalen Abstimmungen teilnehmen. Bisher sieht nur ein Drittel der Schweizer Kantone dies vor.