Zurück
Bild
Cervelat

Nein zur Ernährungsinitiative

Worum geht es?
Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.


Der National- sowie der Ständerat lehnen die Initiative einstimmig ab. Auch die Delegierten der FDP-Graubünden haben an ihrer Versammlung vom 26. August 2026 einstimmig die NEIN-Parole gefasst.

Nein zur Neutralitätsinitiative

Worum geht es?

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. 

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.


Die Delegierten der FDP-Graubünden haben einstimmig die NEIN-Parolegefasst.

Nein zum Stimmrechtsalter 16

Worum geht es?

Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden soll das Stimmrechtsalter 16 eingeführt werden.

Auslöser der Teilrevision der Kantonsverfassung ist der vom Grossen Rat am 16. Juni 2022 überwiesene Auftrag Derungs betreffend Einführung von Stimmrechtsalter 16 (aktives Wahl- und Stimmrecht). Der Auftrag verlangt, die Kantonsverfassung so anzupassen, dass in Graubünden wohnhafte Personen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung soll die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Parallel dazu schlägt die Regierung zur Wahrung der Rechtsgleichheit und einer kohärenten Gesamtregelung eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vor. Damit soll auch für Auslandschweizerinnen und -schweizer ab dem zurückgelegten 16. Altersjahr das Stimm- und aktive Wahlrecht in kantonalen Angelegenheiten verankert werden. Ob Auslandschweizerinnen und -schweizer auch in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, entscheiden weiterhin die Gemeinden.


Die Delegierten der FDP-Graubünden haben grossmehrheitlich die NEIN-Parole (bei 5 Stimmen dafür) gefasst.