Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG; BR 542.100)

Chur, 11. November 2022

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Peyer Sehr geehrte Damen und Herren

Die FDP.Die Liberalen Graubünden bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dieser Teilrevi- sion.
Die FDP kann sich im Grundsatz mit dieser Teilrevision, welche das formelle Zulassungsverfahren für die ambulante Tätigkeit der Leistungserbringer zu Lasten der OKP regelt, einverstanden erklären.

Dieses Gesetz regelt nur das Vorgehen, die Details werden dann in der Verordnung konkretisiert. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen, welche Auswirkungen das geplante Vorgehen auf die Gesundheitsversorgungsregionen und die Leistungserbringer haben wird. Es gibt einige unbekannte Faktoren, wie z.B. der Gewichtungsfaktor, welcher die Regierung bei der Festlegung der Höchstzahlen anwenden wird oder in welchem Umfang der Ermessenspielraum genutzt wird.

Bei den Zulassungskriterien für die Grundversorger soll nicht über die vom Bund verlangten Kriterien hin- aus gegangen werden.

Freundliche Grüsse

FDP.Die Liberalen Graubünden

Bruno W. Claus
Präsident

Thomas Rüegg / Anna Margreth Holzinger / Werner Natter
Mitglieder KGS

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Vernehmlassungsantwort betreffend den Erlass eines Gesetzes über das E-Government (E-Government-Gesetz; E-Gov-G; BR 177.100)

Chur, im November 2022

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Peyer Sehr geehrte Damen und Herren

Die FDP.Die Liberalen Graubünden ist erfreut, dass mit dem Erlass eines Gesetzes über das E-Government nun auch rechtlich unabdingbare Voraussetzungen für die von uns geforderte Beschleunigung der Digita- len Transformation innerhalb der Kantonalen Verwaltung geschaffen werden.
Wir können dem Erlass dieses spezifischen E-Governmentgesetzes denn auch in den wesentlichen Zügen zustimmen und bedanken uns für Ihre Arbeit.

Gerne unterbreiten wir Ihnen einleitend ein paar Anmerkungen genereller Natur, bevor wir anschliessend zusätzlich konkret auf einzelne Gesetzesartikel eingehen.

Unsere Erwartungshaltung ist, dass im Sinne einer „Digital-First“-Strategie zwar die Angebote der Kanto- nalen Verwaltung wie vorgesehen weiterhin auch für Bürgerinnen und Bürger, welche die digitalen Ange- bote nicht nutzen können oder wollen auf andere Art und Weise zugänglich gehalten oder gemacht wer- den sollen, jedoch Nutzerinnen und Nutzer der neu zu schaffenden digitalen Kanäle klar als Hauptziel- gruppe definiert werden. Diese Grundhaltung muss nicht nur in der Gesetzgebung, sondern insbesondere in der täglichen Arbeit in der Kantonalen Verwaltung verinnerlicht werden.

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten begrüssen wir es, wenn der Kanton Initiativen des Bundes auf- nimmt und auch mit anderen Kantonen und mit juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts die Zusammenarbeit sucht.
Im gleichen Atemzug ist es uns aber ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass wir uns - allenfalls schon im Gesetz über das E-Government – eine grössere Verbindlichkeit zwischen Kanton und Gemeinden wün- schen. Es mag zwar Gemeinden geben, welche heute schon eine Basis aufgebaut haben, was die Kern- punkte des E-Government-Gesetzes anbelangt, es steht für uns aber ausser Frage, dass künftige digitale Prozesse zwischen Kanton und Gemeinden von vornherein durchgängig gestaltet werden sollten.

In Bezug auf den vorliegenden Gesetzesentwurf sollten aus unserer Sicht auch juristische Personen zwin- gend eigene digitale E-Konti anlegen können. Die Vertretungsregelung durch natürliche Personen ist selbstverständlich richtig, aber das Konto einer Unternehmung müsste unabhängig davon geführt werden können, ob eine gesetzliche Vertretung ein eigenes E-Konto besitzt oder nicht. Diesen Punkt erachten wir als essenziell.

Für uns stellt sich zudem die Frage, ob die Regelung des elektronischen Zahlungsverfahrens (für Nutzer der Applikationen des Kantons) und der elektronischen Rechnungsstellung (für die Staatsebenen unterei- nander) ebenfalls im Gesetz verankert werden sollten. Andere Kantone haben in die E-Government- Gesetzgebung aufgenommen und es wir fragen die Regierung an, ob solche Selbstverständlichkeiten ins Gesetz aufgenommen werden sollen oder nicht.

Dass dem Datenschutz ausreichend und der Cybersicherheit höchste Aufmerksamkeit geschenkt wird, ist für uns abschliessend zu den allgemeinen Anmerkungen eine Selbstverständlichkeit und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Anwendungen unerlässlich.

Folgende Anmerkungen zu den Artikeln:

Art. 4 Abs. 3
Es ist richtig, dass Dienstleistungen der Behörden so ausgestaltet werden, dass nicht ganze Personen- gruppen von deren Nutzung ausgeschlossen werden. Wir sind aber der Ansicht, dass die Formulierung, dass Behördenleistungen weiterhin in „nicht-digitaler Form“ zur Verfügung stehen, allenfalls zu weit geht. Man könnte daraus ableiten, dass Dienstleistungen in der Regel auch weiterhin analog zur Verfügung gestellt werden müssen. Der zweite Satz dieses Absatzes und der erläuternde Bericht der Regierung schwächen diese Auslegung zwar ab. Unserer Ansicht nach sollte es jedoch unser Anspruch sein, Lösun- gen primär digital anzubieten, jedoch immer den Interessen von Personen Rechnung zu tragen, welche digitale Kanäle nicht nutzen können. Nur, wenn den Interessen nicht Rechnung getragen werden kann, sollten die Behördenleistungen auch „nicht-digital“ angeboten werden.

Art. 7
Von der Kann-Formulierung ist wegzukommen. Die Behörden sollen die Daten zur Verfügung stellen, wenn nicht die aufgeführten Ausnahmetatbestände erfüllt sind. 

Art. 10
Es müsste im Austausch vertieft überprüft werden, ob für Regionen, Gemeinden oder Gerichte nicht ver- mehrte Anreize oder Verpflichtungen formuliert werden sollten, damit die Nutzung aktuell nicht bereits bestehender Anwendungen nicht alleine dem Gutdünken der entsprechenden Behörden überlassen wer- den. Ob dies zu einem Änderungsantrag im Gesetz führen muss, lassen wir heute noch offen.

Art. 13
Unseres Erachtens müsste der Regierung die Möglichkeit eingeräumt werden, für die Nutzer des E- Government-Portals Vorteile finanzieller Natur gegenüber der herkömmlichen Nutzung vorzusehen.

Wir danken der Regierung für die Möglichkeit zur Stellungnahme und für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse

FDP.Die Liberalen Graubünden

Bruno W. Claus
Präsident

Oliver Hohl
Mitglied WAK Kommission

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