Abstimmungen

Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung - stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben - ist das Recht, an den Wahlen und an Abstimmungen teilzunehmen sowie Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen. Das Frauenstimm- und Wahlrecht wurde auf Bundesebene am 07.02.1971 eingeführt. Am 03.03.1991 gewährten Volk und Stände den 18- und 19-jährigen auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrecht.


Wer ist stimmberechtigt?

Stimmrecht auf Bundesebene

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt, haben Sie das Schweizer Bürgerrecht und stehen Sie nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche unter umfassender Beistandschaft, so können Sie an den eidgenössischen Abstimmungen und an den Nationalratswahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auf Bundesebene auch ein Referendum ergreifen oder eine Initiative lancieren und beides unterzeichnen.
Sie brauchen sich nirgends registrieren zu lassen, um an den Abstimmungen teilzunehmen. Sie werden von Amtes wegen im Stimmregister Ihrer Wohngemeinde eingetragen, sobald Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen.
Registrieren lassen müssen sich hingegen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Stimmrecht für Minderjährige

Auf Bundesebene haben nur Volljährige das Recht zu stimmen und zu wählen. Auf Kantonsebene kann aber jeder Kanton beschliessen, ob er Minderjährigen das Stimmrecht geben will oder nicht. Bisher dürfen allerdings einzig im Kanton Glarus 16- und 17-Jährige über kantonale und kommunale Vorlagen abstimmen. Das Wählbarkeitsalter liegt aber auch in Glarus bei 18 Jahren.

Stimmrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer an eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen wollen, müssen Sie sich bei einer schweizerischen diplomatischen Vertretung registrieren und sich in ein Wahlregister einer Schweizer Gemeinde (Bürgerort oder frühere Wohnsitzgemeinde) eintragen lassen. Sie können sich auch an den Nationalratswahlen beteiligen. An den Ständeratswahlen hingegen können Sie ihre Stimme nur abgeben, wenn das betreffende kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.

Frauenstimmrecht

Die Schweiz hat als eines der letzten Länder weltweit das Frauenstimmrecht eingeführt. Erst seit 1971 können die Frauen auf Bundesebene wählen und abstimmen und sich wählen lassen. Waadt und Neuenburg führten das Frauenstimmrecht auf Kantonsebene 1959 ein und waren damit die ersten. Am längsten dagegen gesträubt hat sich der Kanton Appenzell-Innerrhoden. Er hat das Frauenstimmrecht erst 1990 auf Entscheid des Bundesgerichts eingeführt.

Ausländerstimmrecht

Ausländerinnen und Ausländer können weder an eidgenössischen Abstimmungen noch an eidgenössischen Wahlen teilnehmen. Wo das kantonale Recht dies vorsieht, können sie aber an kantonalen und/oder kommunalen Abstimmungen teilnehmen. Bisher sieht jedoch nur ein Drittel der Schweizer Kantone diese Möglichkeit vor.