Sessionsbericht Februar 2024
Februarsessions 12.02. bis 14.02.2024
In der Februarsession stand das Regierungsprogramm für den Zeitraum 2025 – 2028 mit den 11 Regierungszielen und den finanzpolitischen Richtwerte im Vordergrund. Dies ist ein wichtiges Führungsinstrument für die Regierung mit den entsprechenden finanziellen Leitplanken.
Im Weiteren galt es, mit der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes die Umsetzung der am 28. Nov. 2021 angenommenen Pflegeinitiative entsprechend der Bundesverfassung Art. 117b gesetzlich zu verankern.
Neben den Sachgeschäft wurden noch die gewählten Richterinnen und Richter des Obergerichts durch den Grossen Rat vereidigt, ein Antrag der SP auf Direktbeschluss und einen Teil der traktandierten Aufträge und Anfragen behandelt.
Anwesende FDP-Stellvertreter:
Martin Bundi für Grossrat Johann Baptist von Tscharner und Christian Kindschi für Grossrat Norbert Mittner.
Regierungsprogramm:
Das Regierungsprogramm 2025 – 2028 enthält total 11 Regierungsziele und 30 Entwicklungsschwerpunkte. Grossrat Maurizio Michale erwähnte als Mitglied der Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS), dass das vorliegende Regierungsprogramm mit Abstand eines der zufriedidenstellendsten ist und bezeichnet es geradezu als ein Manifest für die dezentrale Besiedelung. Damit dies sichergestellt werden kann, braucht es aber die richtigen raumplanerischen Rahmenbedingungen. Die Voten unserer Grossräte Loi und Luzio weisen darauf hin, dass es für eine dezentrale Besiedelung auch in den peripheren Regionen genügend Bauland braucht. Mit der heutigen Gesetzgebung wird dies verhindert und eben nicht gefördert.
Finanzplan und finanzpolitische Richtwerte:
Die Regierung unterbreitet einen Finanzplan 2025 bis 2028 mit Aufwandsüberschüssen im Rahmen von CHF 124 Mio. im Jahr 2025 bis CHF 150 Mio. im Jahre 2028. Die Gründe für die Defizitzunahmen sind vorwiegend auf den Anstieg der Investitionsbeiträge ans Gemeinwesen und Dritte, der Reduktion des Kantonalen Steuerfusses und den Rückgang der Ressourcenausgleichszahlungen aus dem Finanzausgleich zurückzuführen.
Ein Rückgang der Ressourcenausgleichszahlungen basiert hauptsächlich auf einer gestiegenen Ressourcenstärke des Kantons Graubünden. Aus Sicht der FDP kann dies durchaus positiv gewertet werden. Es zeigt die Früchte der FDP-Steuerpolitik der letzten Jahre.
Aufgrund der Überschüsse und des bevorstehendes Jahresergebnisses 2024 geht der Kanton davon aus, dass beim Start in die Finanzperiode 2025 bis 2028 ein frei verfügbares Eigenkapital im Umfang von CHF 850 Mio. zur Verfügung stehen werde.
Für die FDP-Fraktion ist es zentral, dass die zu viel eingenommenen Steuereinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückfliessen. Mit der Steuerfussreduktion um 5% in der vergangenen Dezember Session wurde ein erster Schritt dafür gemacht.
Der Richtwert 1 sieht vor, dass der budgetierte Aufwandsüberschuss von CHF 50 Mio. nicht überschritten werden darf. Dieser starre Richtwert kann temporär gelockert werden, solange das frei verfügbar Eigenkapital über CHF 300 Mio. liegt. Die FDP-Fraktion ist mit dieser gezielten temporären Erhöhung des Richtwerts einverstanden. Es ist für die FDP-Fraktion zentral, dass die Erhöhung nicht einfach in den allgemeinen Ausgaben der Staatsausgaben aufgeht. Sollte der vorgeschlagene Mechanismus nicht zur Reduktion des Eigenkapitals führen, sollen weitere Steuersenkungen geprüft werden. Der Minderheitsantrag der SP-Kommissionsmitglieder möchte den budgetierten Aufwandsüberschuss an die durchschnittlichen Abweichungen zwischen Budget und Rechnung im Durchschnitt der letzten 10 Jahre binden. Dies würde dazu führe, dass das budgetierte Defizit rund CHF 125 Mio. betragen dürfte. Die FDP-Fraktion folgt dem Antrag der Kommissionsmehrheit und der Regierung, welcher sich im Rat klar mit 87 zu 27 Stimmen durchsetzt.
Beim Richtwert 6 begrüsst die Fraktion besonders, dass Stellen zur Bewältigung neuer Aufgaben in erster Linie durch interne Verschiebungen bereitzustellen sind.
Die Fixierung der Zunahme der budgetierten Lohnsumme von 1 %, bezogen auf den Durchschnitt über die vier Planjahre, hat fraktionsintern zu einigen Diskussionen geführt. Die SVP stellt den Antrag, diesen Wert auf max. 0.5 % festzusetzen. Die FDP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den SVP-Antrag. Der Rat folgt jedoch dem Antrag der Kommission und Regierung.
Bei den restlichen Richtwerten folgt die Fraktion den Anträgen der Kommission und der Regierung. In der Schlussabstimmung genehmigt der Grosse Rat die finanzpolitischen Richtwerte einstimmig.
Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und Betreueung von betagten und pflegebedürftigen Personen:
Bei dieser Vorlage geht es um die Umsetzung der der Pflegeinitiative, was im Rat als unbestritten galt. Zu diskutieren gab jedoch der zusätzliche über Bundesvorgaben gehende Art. 45 a Abs. 1 Lit c., bei welchem auch die Lernenden Fachangestellte Gesundheit (FaGe) EFZ mit einem Ausbildungsbeitrag unterstützt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit sieht in der Aufnahme von diesem Artikel speziell für den Ausbildungsbereich der FaGe EFZ eine Ungleichheit gegenüber allen anderen Berufen im Gesundheitswesend und allen anderen Brachen, welche ebenfalls vor der Herausforderung stehen, genügend Fachkräfte auszubilden. Die Ratsmehrheit folgt jedoch entgegen der grossmehrheitlichen Haltung der FDP-Fraktion der Kommissionsminderheit, welche den Streichungsantrag ablehnt. Somit werden den Institutionen für die berufliche Grundausbildung FaGe EFZ jährlich ein Gesamtbetrag von total Fr. 828‘000.- ,d.h. Fr. 1800.-pro Lernenden und Jahr, zur Verfügung gestellt. In der Schlussabstimmung wird die gesamte Teilrevision einstimmig überwiesen.
Antrag Bachmann auf Direktbeschluss betreffend Erstellung eines audiovisuellen Archivs der Debatte des Grossen Rates:
Gemäss Öffentlichkeitsprinzip ist es möglich die Ratsdebatte per Livestream mitzuverfolgen. Der Antrag fordert, dass die Debatte auch nachträglich in Bild und Ton via Internet abrufbar ist. Die Präsidentenkonferenz hat das Anliegen geprüft und stellt den Antrag, dieses als erheblich zu erklären. Der Rat beschliesst die Erheblichkeit uns setzt für die Vorberatung die Präsidentenkonferenz als Kommission ein.
Resolution Produktionsanpassungen der Rhätischen Bahn AG:
Diese wurde von Grossrat Crameri aufgrund der temporären Produktionsanpassungen der RhB infolge des Lokführermangels eingereicht. Ab 11. März 2024 verkehren die RE 4-Züge zwischen Landquart und Scuol-Tarasp nur bis Sagliains (Reisende steigen in Saglians auf die Züge Pontresina – Scuol-Tarasp um) und die Züge zwischen Davos und Filisur werden grundsätzlich durch Ersatz- busse geführt. Zu Anpassungen kommt es auch bei den Randzeitenzügen zwischen Chur und A- rosa, bei den Zusatzzügen zwischen Chur und Arosa in der Sommersaison, bei den Randzeitenzü- gen zwischen Ilanz/Glion und Disentis/Mustér und zwischen Thusis-Rhäzüns-Schiers. Der Erlebnis- zug Ruinaulta entfällt gänzlich. So war es nicht erstaunlich, dass sich die Grossrätinnen und Gross- räte aus den betroffen Regionen, von der FDP-Fraktion waren dies FDP Grossrätin Yvonne Alt- mann, Arosa und Grossrat Felix Schutz, Filisur, sehr kritisch zu diesen Massnahmen äusserten. Auch unsere Grossrätin und Verwaltungsrätin der RhB Vera Stiffler nahm sachlich Stellung zur ak- tuellen Situation. Grossrätin Kocher vertritt die Haltung der FDP und kritisiert unter anderem das gewählte Mittel einer Resolution, welches als Mittel bei wichtigen Landesangelegenheit einge- setzt werden kann. Im vorliegenden Falls wäre eine dringliche Anfrage das geeignetere Mittel gewesen.
Die Resolution fordert unter anderem, dass die Anpassungen nochmals kritisch zu hinterfragen sind und Massnahmen ergriffen werden, dass das Angebot möglichst wie bestellt gewährleitet wird.
Die GLP stellt den Antrag, die Resolution nur mit der Forderung zu überweisen, dass insbesondere die Einschränkungen für diejenigen Reisenden, welche auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind (Pendlerinnen und Pendler, Schülerinnen und Schüler), möglichst gering ausfallen. In der ersten Abstimmung setzt sich der Antrag der GLP klar durch. In der Schlussabstimmung überweist der Rat die Resolution entgegen der Haltung der FDP-Fraktion knapp mit 51 zu 49 Stimmen bei 10 Enthaltungen.
Aufträge:
Der Fraktionsauftrag der SVP betreffend Förderung von offenen Verwaltungsdaten wurde vom Rat nicht überwiesen.
Der Auftrag Spagnolatti betreffend dringende Massnahmen zur Sicherung der Kantonsstrasse ins Calancatal wurde vom Rat im Sinne des eingereichten Auftrages einstimmig überwiesen.
Fragestunde:
Total wurde 13 Fragen eingereichte. Darunter waren einige Fragen betreffend dem Angebotsabbau der RhB und betreffend Regulierung des Wolfbestandes zu beantworten.
Tomils, 15.02.2024
Werner Natter Grossrat/Geschäftführer
Christof Kuoni Fraktionspräsident
Sessionsbericht National- und Ständerat Wintersession 2024
Sessionsbericht Oktober 2024
Oktobersession des Grossen Rates 21.10. bis 23.10.2024
Sessionsbericht
Anwesende FDP-Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Agnes Kessler für Tarcisius Caviezel und Peter Nicolay für Felix Schutz.
In der Oktobersession wurden die nachfolgenden Sachgeschäfte behandelt:
Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger (kantonales Unterstützungsgesetz, UG; BR 546.250) - Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise
Bei diesem Sachgeschäft ging es um die solidarische Verteilung der Soziallasten, welche bei Gemeinden, welche einen Standplatz für Fahrende anbieten, hängen bleiben könnte. Die Regierung beantragt, diese Kosten solidarisch auf alle Gemeinden aufgrund ihrer Bevölkerungszahl zu verteilen. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission, darunter auch die Kommissionsmitglieder der FDP, wollten dafür kein neues Finanzierungsgefäss schaffen. Sollte eine Gemeinde diesbezüglich zu hohe Soziallasten übernehmen müsse, gibt es dafür bereits den sogenannten Soziallastenausgleich. Eine Kommissionsminderheit wollte, dass diese Kosten allein durch den Kanton getragen werden sollen. In der Abstimmung setzte sich entgegen der grossmehrheitlichen Meinung der FDP-Fraktion die Haltung der Kommissionsminderheit durch; d.h. künftig werden allfälligen Sozialkosten, welche durch Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise bei den Gemeinden mit einem eigens dafür errichteten Standplatz entstehen könnten, voll durch den Kanton getragen.
Teilrevision des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger (kantonales Unterstützungsgesetz, UG; BR 546.250) - Rückerstattung von sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen (RR Caduff)
Diese Teilrevision erfolgte aufgrund eines Auftrages von FDP-Grossrätin Anna Margreth Holzinger, welcher die Aufhebung der Rückerstattung für sozialhilferechtliche Unterstützungsleistungen für junge Erwachsene während der Erstausbildung forderte. Ein weiteres Ziel ist, mit dieser Revision eine einheitliche Regelung für die Rückerstattung von allenUnterstützungsleistungen einzuführen. Diese Regelungen gaben dann auch einiges zu diskutieren. Bei den Abstimmungen setzte sich jedoch immer die Haltung der Kommissionsmehrheit und der Regierung mit grossmehrheitlicher Unterstützung der FDP-Fraktion durch. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage einstimmig überwiesen.
Kulturförderungskonzept Graubünden 2025–2028
Gestützt auf das Kulturförderungsgesetz beschliesst der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre ein um-fassendes Konzept zur Förderung der Kultur im Kanton. Das Konzept soll in den verschiedenen Bereichen der Kulturförderung die aktuelle Situation darstellen, konkrete Schwerpunkte für die Kulturförderung innerhalb der nächsten vier Jahre definieren, Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen und die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und Privaten sowie die gesetzlichen Förderbereiche berücksichtigen. Der Grosse Rat folgt der Empfehlung der vorberatenden Kommission für Bildung und Kultur (KBK) und stimmt dem Kulturförderkonzept 2025 – 2028 zu. Zu diskutieren gab allerdings die vorgesehene bessere finanzielle Ausstattung für die Kulturförderung, nachdem erst vor vier Jahren eine Erhöhung von CHF 3 Mio. gesprochen wurde. Die vorgesehenen zusätzlichen Mittel im Umfang von CHF 0.6 Mio. müssen im Rahmen des Budgets beantragt werden. Somit wird diese Thematik den Grossrat im Rahmen der Budgetdebatte noch einmal beschäftigen.
Interkantonale Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) (RR Bühler)
Bei dieser Vorlage ging es um die Zusammenlegung der beiden Aufsichtsregionen BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) und der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA) zu einer gemeinsamen öffentlich rechtlichen Anstalt. Mit der Zusammenlegung erfolgt eine proaktive Reaktion auf die Entwicklung bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Arbeitgebende schliessen sich vermehrt Sammel- und Gemeinschaftseirichtungen an und verzichten so auf eine eigene Pensionskasse. Der Markt konzentriert sich zunehmend auf wenige, grosse und komplexe Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Mit der Zusammenlegung wird die Aufsicht über die berufliche Vorsorge gestärkt Die klassischen Stiftungen beaufsichtigt der Kanton selbst. Die Aufsichtsbehörde ist die Finanzverwaltung. Die Anfechtung von Verfügungen mussten bisher beim Departement für Finanzen und Gemeinden eingereicht werden. Künftig können diese direkt beim Obergericht angefochten werden. Der Grosse Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu.
Bericht und Antrag der KSS zur parlamentarischen Initiative Vetsch (Pragg-Jenaz) betreffend explizierte Darstellungspflicht von jenen Artikeln des Gesetzesentwurfs der Botschaft, welche über zwingende bundesrechtliche Vorgaben beziehungsweise über entsprechende gesetzliche Normierungen der Kantone St. Gallen, Tessin und Wallis hinausgehen
In der Junisession 2018 reichten FDP-Grossrat Walter Vetsch (Pragg-Jenaz) und 57 Mitunterzeichnende dem Grossen Rat eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel der Teilrevision des Grossratsgesetzes des Kantons Graubünden ein.
Auf Antrag der Präsidentenkonferenz erklärte der Grosse Rat in der Oktobersession 2018 die parlamentarische Initiative Vetsch III mit 98 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung als erheblich und wies sie der KSS zur Vorberatung zu.
FDP-Grossrat Walter Vetsch als Urheber der parlamentarischen Initiative stellte fest, dass der Grosse Rat nach dem Vorliegen verabschiedeter Gesetze und erlassenen Verordnungen immer wieder zur Kenntnis nehmen müsse, dass der Kanton Graubünden strenger gefasste Regelungen aufweise, als dies der Bund oder andere Kantone vorsähen. Die Ursache dafür sieht er darin, dass die Regierung in ihren Botschaften nicht transparent darlege, wenn sie dort wo den Kantonen ein Spielraum bleibt, über Mindestvorschriften des Bundes hinausgehe und auch nicht aufzeige, wie andere Kantone im konkreten Fall legiferiert hätten. So sei es dem Grossen Rat nicht möglich, enger gefasste Regelungen zurückzuweisen oder bewusst zuzulassen.
Um diesem Problem zu begegnen, schlägt die parlamentarische Initiative Vetsch III vor, der Regierung vorzuschreiben, dass Botschaften an den Grossen Rat detailliert darlegen müssen,
- ob und bejahendenfalls inwieweit und inwiefern der Gesetzesentwurf über bundesrechtliche Minimalvorgaben hinausgeht
- ob und bejahendenfalls, inwieweit und inwiefern der Gesetzesentwurf über gesetzliche Normierungen in den Kantonen St. Gallen, Tessin und Wallis hinausgeht.
Die zuständige Kommission für Staatpolitik und Strategie (KSS) hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt.
Die KSS stellt fest, dass die parlamentarische Initiative Vetsch III einen Beitrag zur Sensibilisierung für Transparenz in Botschaften leistet. Dies stärkt die Arbeit des Parlaments. Aufgrund der Ausführungen im Bericht ist sie jedoch zum einstimmigen Schluss gekommen, dem Grossen Rat die parlamentarische Initiative Vetsch III zur Ablehnung zu empfehlen respektive dem Grossen Rat zu empfehlen, nicht gesetzgeberisch auf die Ausgestaltung von regierungsrätlichen Botschaften einzuwirken. Der Grosse Rat folgt dieser Empfehlung und lehnt die Initiative mit 109 Stimmen ab.
Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass die Einreichung der Initiative von Walter Vetsch direkt sehr viel zur Transparenz beigetragen hat. Dies wurde auch in den Voten von Parteipräsident Maurizio Michael und von Fraktionspräsident Christof Kuoni so mit einem herzlichen Dankeschön an Walter Vetsch gewürdigt.
Aufträge Rüegg betreffend Überprüfung der Ausbildungsbeiträge im Hinblick auf den Arbeitskräftemangel
In seinem Auftrag fordert FDP-Grossrat Rüegg, dass aufgrund des Wandels der auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen, insbesondere infolge der Digitalisierung und der Automatisierung geprüft wird, wie Zweit- und Weiterbildungen für Erwachsenen künftig neu durch Ausbildungsbeiträge gefördert werden können. Dazu soll das Stipendiengesetz überprüft und nötige Anpassungen vorgenommen werden. Der Grosse Rat überweist den Auftrag einstimmig.
Auftrag Beeli betreffend Übernahme der finanziellen Unterdeckung im spitalambulanten Bereich (RR Peyer)
Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation einiger Regionalspitäler wurde dieser Auftrag entsprechen mit über 20 Wortmeldungen diskutiert. Der Auftrag verlangt, dass die zu tiefen und nicht kostendeckenden Tarife im ambulanten Bereich durch den Kanton mittel Erhöhung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) ausgeglichen werden. Die Mehrheit des Rates und auch die Mehrheit der FDP-Fraktion lehnten die Überweisung ab, da diese Forderung nicht gesetzeskonform und somit so nicht umsetzbar ist.
Auftrag Wilhelm betreffend Finanzierung der Bündner Spitäler zwecks Sicherung einer dezentralen Gesundheitsversorgung (RR Peyer)
Die Regierung wird beauftragt, mit hoher zeitlicher Priorität die Grundlagen zur Finanzierung der Spitäler im Kanton Graubünden so anzupassen, dass eine gut funktionierende, dezentrale Gesundheitsversorgung auch in Zukunft gewährleistet ist.
Dieser Auftrag wurde aufgrund seiner offenen Formulierung von Rat einstimmig überwiesen.
Werner Natter Christof Kuoni
Grossrat /Geschäftsführer Fraktionspräsident
Sessionsbericht Dezember 2024
Sessionsbericht Dezembersession 2. bis 5. Dezember 2024
Anwesende FDP-Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
Giancarlo Torriani für Fabio Luzio und Nik Graf für Yvonne Altmann.
In der Dezembersession wurden die nachfolgenden Sachgeschäfte behandelt:
Budget 2025, Finanzplan 2026-2028 und Jahresprogramm 2025 des Kantons Graubünden
Der Kantonshaushalt tritt mit dem Budget 2025 in eine Phase mit gezieltem Abbau von frei verfügbarem Eigenkapital. Die Erfolgsrechnung zeigt ein Budgetdefizit in bisher nicht gekanntem Ausmass. Der Aufwandüberschuss beträgt im operativen Ergebnis (1. Stufe) 121,6 Millionen Franken (Vorjahr 71,6 Mio.) und im Gesamtergebnis (3. Stufe) 90,5 Millionen (Vorjahr 46,9 Mio.). Der Kantonshaushalt ist nach wie vor im Lot. Deutlich über den finanzpolitischen Richtwertvorgaben des Grossen Rats liegt jedoch das Ausgabenwachstum. Die Gesamtausgaben der Erfolgs- und Investitionsrechnung steigen um 125,6 Millionen auf 2,57 Milliarden (+5,1 %).
Das Budgetdefizit im Gesamtergebnis 2025 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 43,6 Millionen. Die Aufwendungen in der Erfolgsrechnung wachsen deutlich stärker als die Erträge (+4,3 % gegenüber +2,8 %). Insbesondere der Transferaufwand mit den Beiträgen an Dritte verzeichnet ein Wachstum um 59,1 Millionen (+4,5 %). Darin enthalten sind auch die Abschreibungen der steigenden Investitionsbeiträge an Dritte (+13,8 Mio. bzw. +9,0 %). Zu verzeichnen ist ebenfalls ein relativ starkes Wachstum des Sach- und übrigen Betriebsaufwands (+21,7 Mio. bzw. +6,1 %) und des Personalaufwands (+18,2 Mio. bzw. +3,9 %).
Ertragsseitig erfahren die ressourcenabhängigen Zahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) – trotz erstmaligen Ergänzungsbeiträgen im 2025 von um 20,0 Millionen – einen weiteren Rückgang um 11,6 Millionen. Demgegenüber erhält der Kanton im 2025 einmalig 11,0 Millionen aus einer Sonderzuweisung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus nicht umgetauschten Banknoten der 6. Banknotenserie.
Die kantonseigenen Steuererträge sind mit insgesamt 868,0 Millionen um 18,0 Millionen über dem Vorjahresbudget 2024 eingestellt. Diese Erträge werden im 2024 höher ausfallen als budgetiert und den Budgetwert 2025 wahrscheinlich übertreffen. Besser als erwartet entwickeln sich die Grundstückgewinnsteuern und die Gewinnsteuern der juristischen Personen.
Im Jahr 2025 wirkt sich erstmals die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2023 beschlossene Steuerfusssenkung für die natürlichen Personen um 5 Prozent aus.
Die vom Kanton zu finanzierenden Nettoinvestitionen nehmen um 44,5 Millionen zu und wachsen auf insgesamt 354,1 Millionen an. Sie erreichen damit ein Rekordniveau. Der Finanzierungssaldo zeigt ein Minus von 222,1 Millionen (Vorjahr -143,1 Mio.). Die Nettoinvestitionen können bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 37,3 Prozent (Vorjahr 53,8 %) gestützt auf diese Budgetzahlen nur noch zu etwas mehr als einem Drittel aus selbsterwirtschafteten Mitteln finanziert werden.
Fraktionspräsident Christof Kuoni geht in seinem Eintretensvotum speziell auf die finanzpolitischen Richtwerte ein.
Der Grosse Rat hat anlässlich der Februarsession 2024 im Zusammenhang mit Verabschiedung des Regierungsprogramms und Finanzplans 2025 bis 2028 bewusst den Richtwert 1 gelockert und damit die Möglichkeit geschaffen zusätzliche Defizite einzufahren, um das frei verfügbare Eigenkapital gezielt abzubauen.
Mit der Lockerung sollen die Effekte der ab 2025 wirksamen Steuerfusssenkung, des unter dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre liegenden Anteils an der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der tieferen NFA-Ressourcenausgleichszahlungen und der über der Schwelle von 135 Mio. Franken liegenden Investitionsbeiträge an Dritte ausgeglichen werden. Dadurch wird ermöglicht, dass trotz sinkender Erträge eine Aufwandentwicklung im bisherigen Rahmen möglich bleibt.
Der Richtwert 1 wird somit eingehalten. Mit Ausnahme des Richtwerts 3 werden sämtliche Richtwerte eingehalten. Die GPK weist in ihrem Bericht darauf hin, dass die Nichteinhaltung des Richtwerts 3 erklärbar ist. Sie stellt allerdings auch fest, dass auch ohne Berücksichtigung der Sonderfaktoren der Richtwert knapp nicht eingehalten wird.
Der Budgetbotschaft kann entnommen werden, dass das reale Wachstum der Gesamtausgaben um 0.8 Prozentpunkte über der vom Grossen Rat festgelegten Richtwertvorgabe liegt. Damit liegt das Ausgabenwachstum rund CHF 20 Mio. über dem Richtwert.
Und genau hier liegt das Kernproblem des Budgets. Der Aufwand des Budgets wächst um CHF 122.6 Mio. während der Ertrag – nach Berücksichtigung der Steuersenkung von CHF 30 Mio. – um CHF 79.0 Mio. zunimmt.
Der Kanton hat folglich nicht ein Ertragsproblem, sondern ein Ausgabenproblem.
Mit der Nichteinhaltung des Richtwerts 3 wird ermöglicht, das freiverfügbare Eigenkapital über ein Ausgabenwachstum zu reduzieren. Die FDP will das EK nicht über zusätzliche Ausgaben abbauen, sondern über gezielte Mindereinnahmen. Das Geld soll den Bürgern zu Gute kommen, die vorher auch zu viel einbezahlt haben.
Nach der Beratung wurde das Budget 2025 vom Grossen Rat klar genehmigt.
Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden – Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG; BR 720.000) und Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE; BR 932.100) (RR Caduff und RR Bühler)
Kommissionspräsident FDP-Grossrat Oliver Hohl stellt die Vorlage in seinem Eintretensvotum vor.
Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 78 % der Einführung der OECD-Mindeststeuer zugestimmt und die dafür nötige Änderung der Bundesverfassung gutgeheissen. Für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro beträgt die Steuerbelastung seit dem 1. Januar 2024 mindestens 15 Prozent (Bund, Kantone und Gemeinden). Diese Mindestbesteuerung stellt der Bund, soweit erforderlich, mittels einer Ergänzungssteuer sicher. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 75 Prozent den Kantonen zu, in denen die betroffenen Geschäftseinheiten steuerpflichtig sind. Für Graubünden sind zurzeit nicht näher bezifferbare Einnahmen in der Grössenordnung eines niedrigen siebenstelligen Betrags zu erwarten. Die Kantone haben die Gemeinden angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Dazu ist eine Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden nötig. Diese sieht unter Berücksichtigung des hohen Engagements des Kantons zur Standortförderung vor, die Einnahmen im Verhältnis von 75 % zugunsten des Kantons und von 25 % zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Die Verteilung des gesamten Gemeindeanteils wird im Verhältnis der Gewinnsteuern der juristischen Personen erfolgen.
Die OECD-Steuerreform beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz, indem sie tief in den Schweizer Föderalismus und den interkantonalen Steuerwettbewerb eingreift. Auf internationaler Ebene schränkt die Reform die Möglichkeit der Länder wesentlich ein, über die Gewinnsteuern Wettbewerb um Unternehmen zu betreiben. Der Standortwettbewerb wird damit aber nicht verhindert, sondern lediglich verlagert. Bereits heute verfügen zahlreiche Länder und Kantone über Möglichkeiten, verschiedene Aktivitäten und Vorhaben von Unternehmen mit Beiträgen oder Subventionen zu unterstützen. Dazu gehören die Förderung von Forschung und Entwicklung, von Innovationen, von Nachhaltigkeitsvorhaben und von Bildungseinrichtungen sowie die Senkung von Lohnnebenkosten oder die Steigerung der steuerlichen Attraktivität für natürliche Personen. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die wirtschaftliche Entwicklung in Graubünden wird die Grundlage für die Fördertatbestände geschaffen. Als Fördertatbestände gelten Aktivitäten und Investitionen, welche zur Erhöhung der Wertschöpfung von kantonaler Bedeutung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Stärkung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskraft der Unternehmen sowie zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Aktivitäten in Richtung ökologische Leistungserbringung. Diese drei Förderbereiche sollen auch einen Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Linderung des Arbeitskräftemangels leisten.
Den Teilrevisionen wird mit einstimmiger Unterstützung der FDP-Fraktion zugestimmt.
Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) (RP Parolini)
Nach Inkrafttreten des im Jahr 2012 totalrevidierten Schulgesetzes hat der Grosse Rat vier Aufträge überwiesen, welche eine Anpassung im Schulgesetz oder in der Verordnung zum Schulgesetz zur Folge haben. Für die Umsetzung der nachfolgenden überwiesenen Aufträge ist eine Teilrevision nötig.
- Auftrag Caluori betreffend Finanzierung Spitalschule
- Auftrag Claus betreffend Wiedereinführung der Einführungsklasse
- Auftrag Michael (Donat) betreffend Zuständigkeit und Gleichstellung der Schulungsformen im niederschwelligen Bereich der Sonderpädagogik
- Auftrag Tenchio betreffend die Beibehaltung von Klassenlagern, Projektwochen und Exkursionen in den obligatorischen Schulen des Kantons Graubünden.
Neben der Umsetzung der erwähnten Aufträge besteht in weiteren Bereichen Revisionsbedarf. In Zusammenhang mit der vom Bündner Verwaltungsgericht abgewiesenen Lohnforderungsklage vom 8. Dezember 2020 wird der Bereich Kindergarten generell überprüft. Zudem werden die Themen Altersentlastung, Mindestbesoldung der Lehrpersonen, Schulferien, Informations- und Kommunikationstechnologiekosten (ICT), Unterrichtsberechtigungen, und Rechte der Schülerinnen und Schüler (SuS) in die Teilrevision des Schulgesetzes aufgenommen.
Nach einer langen Eintretensdebatte und Detailberatung wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:
Der Einführung des Kindergartenobligatoriums wird mit mehrheitlicher Unterstützung der FDP-Fraktion zugestimmt. Somit ist die Ratsmehrheit den Argumenten von Kommissionsmitglied FDP-Grossrat Kasper gefolgt. Die Kindergartenstufe dauert 2 Jahre. FDP-Grossrat Bruno Loi aus dem Avers erläutert auch die Schwierigkeiten von kleinen Schulen, welche bei einem Obligatorium eigens dafür die entsprechend ausgebildete Lehrkraft anstellen müssten. Es braucht Flexibilität und für solche begründeten Fälle Ausnahmebewilligungen. Die Möglichkeit von solchen Ausnahmeregelungen wurden vom Departementsvorsteher Regierungspräsident Parolini mittels Protokollerklärung bestätigt.
Der neue Art. 19a regelt den Leistungsauftrag und die Finanzierung der Spitalschulen.
Art. 23 regelt die Zuteilung zu einer Klasse. Eine Kommissionsminderheit möchte einen neuen Abs. 4 einführen, welcher verlangt, dass ab einer Grösse von min. 12 Kindern im Kindergarten zeitweise die Jahrgänge zu trennen sowie in der Primarschule die Klasse zu halbieren ist, so dass jedes Kind mindestens zwei Lektionen in einer kleinen Gruppe unterrichtet wird. Die Mehrheit des Grossen Rates wie auch die FDP-Fraktion lehnten diesen zusätzlichen Absatz klar ab.
Beim Art. 44 setzte sich FDP-Grossrat Bruno Claus wie ein „Löwe“ für die in der Botschaft vorgesehene Wiedereinführung der Einführungsklassen ein. Die Regierung wollte somit den Auftrag Claus, welcher vor 8 Jahren eingereicht und überwiesen wurde, umsetzen. Aufgrund der heutigen Möglichkeiten in Bezug auf die sonderpädagogischen Unterrichtsmöglichkeiten entschied sich der Rat knapp mit 58 zu 57 Stimmen gegen die Wiedereinführung.
Art. 57 Abs. 1, bei welchem es um den stufengerechten Abschluss der Lehrpersonen ging, wurde im Sinne der Regierung und der Kommissionsmehrheit und auch im Sinne der FDP-Fraktion mit 63 zu 42 Stimmen überwiesen.
Zu diskutieren gab natürlich auch Art. 62 Abs. 1, bei welchem es um die Anzahl Lektionen für ein Vollpensum geht. Die Kommissionsmehrheit, darunter auch die Kommissionsmitglieder der FDP, und die Regierung wollen diese bei 29 Lektionen festlegen, eine Minderheit nur bei 28 Lektionen. Der Rat entscheidet sich mit 78 zu 27 Stimmen mit einstimmiger Unterstützung der FDP-Fraktion für Beibehaltung der 29 Lektionen.
Art. 62 Abs. 3 regelt die Altersentlastung ab dem 55. Altersjahr der Lehrperson. Die Kommissionsmehrheit beantragt, diese Entlastung nur ab einem Arbeitspensum von 65 % zu gewähren. Diese 65 % entsprechen der durchschnittlichen Anstellung aller Lehrpersonen in Graubünden. Die SVP-Fraktion stellt diesbezüglich einen Streichungsantrag des ganzen Absatzes. Am Schluss setzt sich mit mehrheitlicher Unterstützung der FDP-Fraktion der Mehrheitsantrag der Kommission durch, also Altersentlastung erst ab einem Pensum von 65 %.
Bei Art. 66 ging es um die Lehrerlöhne. Gemäss Kommission sollen die Minimallöhne dem Ostschweizer Mittel angepasst werden. Dies wurde vom Rat so beschlossen. Beim Abs. 2 ging es um die oberste Lohnstufe, welche gemäss Botschaft und Mehrheitsantrag 153 % der ersten Lohnstufe betragen soll. Eine Minderheit stellt den Antrag, dass dieser Prozentsatz nur 142 % beträgt. Schlussendlich stimmt der Rat mit 71 zu 36 Stimmen dem Antrag gemäss Botschaft, also einer Mindestbesoldung in der obersten Lohnstufe von 153 % zu.
Eine Kommissionsmehrheit möchte einen neuen Abs. 5 einfügen, welcher der Regierung nach Anhörung der Gemeinden das Recht gibt, dem Grossen Rat periodisch die Neufestlegung der Lohnsätze zu beantragen. Eine Kommissionsminderheit will, dass das gültige Recht, bei welcher eine Gesetzesrevision nötig wäre, weiterhin Gültigkeit hat. Gegen den Mehrheitsantrag wehrt sich FDP-Grossrätin Christine Kocher, weil es ein „Morks“ ist und dem Grossen Rat seine Aufgabe entzieht. Weiter würde man dem Stimmvolk das Recht auf ein Referendum entziehen. Der Rat entscheidet sich mit 74 zu 27 Stimmen für den Minderheitsantrag, d.h. dass es auch künftig für Anpassungen der Mindestlöhne eine Gesetzesrevision braucht.
Art 72 regelt die Pauschalen, welche die Gemeinden für ihre Schülerinnen und Schüler (SuS) erhalten. Die ganzen Beschlüsse, welche bis jetzt bei dieser Gesetzesrevision gefasst wurden, haben finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden in der Höhe von rund 10 Mio. Franken. Zur Entlastung sah die Regierung eine Erhöhung der Pauschalen vor. Die Kommission schlägt nun geschlossen eine weitere Erhöhung von Fr. 200.- pro Schüler vor und ein Antrag von Mitte Grossrat Danuser fordert noch eine weitere Erhöhung um Fr. 200.-. Das Ganze scheint in der Debatte doch etwas paradox, da sich viele Gemeindevertreter zur Erhöhung der Löhne ausgesprochen haben und dann am Schluss ein Teil der selbst verursachten Mehrkosten auf diesem Weg wieder zurückerobern. So würde man dem Richtwert 7, welcher eigentlich keine Lastenverschiebung zwischen Kanton und Gemeinden zulässt, nicht gerecht. Dies wäre keine seriöse Finanzpolitik. Ein Grossteil der FDP-Fraktion lehnt die beiden Anträge ab und stimmt für den Antrag der Regierung gemäss Botschaft. Bei der Schlussabstimmung obsiegt der Antrag der Kommission. Somit werden die Pauschalen um Fr. 200.- erhöht und damit die Gemeinden gesamthaft mit rund 3.7 Mio. entlastet.
In der Gesamtabstimmung wird dem Gesetz mit 87 zu 14 Stimmen zugestimmt.
Zusammenschluss der Gemeinden Chur und Tschiertschen-Praden zur Gemeinde Chur (RR Bühler)
Diese Fusion wird vom Kanton mit 7.25 Mio. Franken gefördert. Dieser Betrag setzt sich aus einer Förderbeitrag von 3.55 Mio. Franken und einer Ausgleichszahlung von Fr. 3.7 Mio. zusammen.
Weitere Geschäfte:
Behandelt wurde noch der Auftrag Bardill betreffend unabhängige Ombudsstelle für Konflikte zwischen Privatpersonen und Behörden (RP Parolini). Dieser wird vom Rat entgegen der Haltung der FDP-Fraktion im Sinne der Regierung mit 47 zu 40 Stimmen überwiesen.
Fragestunde: Total wurden 14 Fragen eingereicht und beantwortet.
Werner Natter Christof Kuoni
Grossrat /Geschäftsführer Fraktionspräsident
Sessionsbericht April 2024
Fraktionssitzung 22.04.2024: Wahl der Fraktions-Vizepräsidien:
Nach der Wahl von Co-Vizepräsident Christof Kuoni zum Fraktionspräsidenten und dem Rücktritt von Co-Vizepräsident Martin Wieland galt es, zwei neue Fraktionsmitglieder in diese Funktion zu wählen. Von der Fraktionsleitung werden Grossrat Fabio Luzio aus Cunter und Grossrat Johann Baptist von Tscharner aus Reichenau vorgeschlagen. Beide werden einstimmig gewählt und ihre Be- reitschaft zur Übernahme dieser Funktion wird mit Applaus gewürdigt.
Sessionsbericht
Anwesende FDP-Stellvertreter:
Hans Martin Meuli für Bruno Claus, Daniel Derungs für Jürg Rodigari, Cla Davaz für Rico Kienz, Auro Lunghi für Samuele Censi und Peter Hartmann für Anna Margreth Holzinger.
In der Aprilsession stand der Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm für den Zeitraum 2025 – 2028 zur Diskussion. Dieser Bericht ist abgestimmt auf das Regierungsprogramm und die im Finanzplan vorgesehenen Mittel und bildet so die Grundlage für die weitere Planung. Das Geschäft wurde im Rat vom Kommissionsvizepräsidenten FDP-Grossrat Giovanni Jochum vertreten. Obwohl der Rat dieses Programm nur zur Kenntnis nimmt, gab es doch einiges zu diskutieren; einerseits aus regionalpolitischer Sicht und andererseits auch aus dem berechtigten Anspruch heraus, dass unsere Täler und Ortschaften mit sicheren Verbindungsstrassen erreicht werden können.
Als zweites Sachgeschäft stand der Neubau des Zivilschutz-Ausbildungszentrum Meiersboda auf der Traktandenliste. Dieses Geschäft wurde von einer Ad-hoc-Kommission, in welcher unsere Grössräte Christian Kasper, Oliver Hohl und Maurizio Michael vertreten waren, vorberaten. Dieser Neubau wird das alte aus den 1970er-Jahren bestehende Schul-und Unterrichtsgebäude ersetzten. Die gesamten Investitionskosten belau- fen sich auf rund Fr. 19 Mio.. Der Grosse Rat stimmt diesem Vorhaben einstimmig zu. Somit kann dieses Projekt der Stimmbevölkerung des Kanton Graubünden, voraussichtlich am 22. Sept. 2024, vorgelegt werden. Bei Annahme wird mit einem Baubeginn im Frühjahr 2025 und mit der Fertigstellung im Sommer 2027 gerechnet.
Wahl der Justizbehörde für die Amtsperiode 01.01.2025 bis 31.12.2028: Justizgericht
Die nachfolgenden Bewerbungen wurde von der Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) und von den Fraktionen zur Wahl empfohlen und vom Grossen Rat gewählt:
Präsidium: Dr. iur. Miriam Lendfers, Mitte
Stellvertretung: Dr. iur. Andres Büsser, Mitte und Dr. iur. Basil Cupa, SVP
Mitglieder: Dr. iur. Corsin Bisaz, FDP und Dr. iur. Dieter Freibunghaus, SP
Parlamentarische Initiative KJS betreffend sofortige Einführung elektronischer Rechtsverkehr im Verwaltungsgerichtsverfahren (Übergangsregelung)
In Zivilprozessen und Strafverfahren können Eingaben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über eine anerkannte Zustellplattform eingereicht werden; in Verfahren vor Verwaltungsgericht ist dies derzeit jedoch nicht möglich. Mit dieser Initiative möchte die Kommission erreichen, dass bis zur Einführung von Justitia 4.0 und Freigabe der Plattform Justitia.Swiss eine Übergangsregelung beschlossen wird. Die Präsidentenkonferenz empfiehlt dem Grossen Rat, diese Initiative als erheblich zu überweisen und die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) für die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen einzusetzen. Die Mehrheit des Grossen Rates folgt dieser Empfehlung und überweist die Erheblichkeit.
Aufträge
Fraktionsauftrag SP betreffend Einführung einer Formularpflicht gemäss Art. 270 Abs. 2 OR Dieser Auftrag will die Wohnungsvermieterinnen und Vermieter verpflichten, offenzulegen, wie hoch die Vormiete war. Dieses Anliegen wird vom Rat klar und von der FDP-Fraktion einstimmig abgelehnt.
Auftrag Gredig betreffend Massnahmen zur Koexistenz zwischen Mensch und Wolf in Graubünden
Der Auftrag fordern wir die Regierung auf, in einem dienststellen- und departementsübergreifenden Bericht Massnahmen für das Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf zu prüfen, zu bewerten und ihre Umsetzbarkeit für Graubünden zu beurteilen. In erster Linie soll der Bericht Best Practice-Beispiele aus mit Wölfen besiedelten und bewohnten Gebieten in Graubünden, den umliegenden Kantonen und dem Ausland aufzeigen.
Die Regierung und die Mehrheit im Rat vetritt jedoch die Meinung, dass die bereits vorhandenen und in Erarbeitung begriffenen öffentlich zugänglichen Arbeiten (kantonale Vollzugshilfen, Strategie Lebensraum-Wald-Wild, Forschungsprojekte, studentische Arbeiten, Wegleitung zum Herdenschutz, etc.) genügen und der geforderte Bericht keinen Mehrwert bringt. Der Auftrag wird dementsprechend vom Rat und der grossen Mehrheit der FDP-Fraktion nicht überwiesen.
Auftrag Rutishauser betreffend intermediäre Strukturen in der Alterspflege und -betreuung
Dieser Auftrag, welcher die Regierung beauftragt, aufgrund der vorhandenen Datengrundlage die künftig notwendigen Versorgungsstrukturen im intermediären Bereich, aufzuzeigen. Gleichzeitig soll der diesbezüglich wie dem Bedarf deren Finanzierung dargelegt werden. Der Grosse Rat überweist diesen Auftrag einstimmig.
Auftrag Degiacomi betreffend Betriebs- und Baubeiträge für Mensen in Berufsfachschulen
Dieser Auftrag wurde zurückgezogen.
Fragestunde
Total wurde 14 Fragen eingereichte. Darunter waren natürlich einige Fragen betreffend Kreditvergabe und Beteiligungsstrategie der GKB, welche durch unseren Regierungsrat und Finanzminister Martin Bühler beantworte wurden. Aus unserer Fraktion reichte Fabio Luzio eine Frage betreffend „Einfluss der geplanten Staudammerhöhung des Marmorersees auf die Wasserkrafts- und Heimfallstrategie“ und Thomas Rüegg betreffend „Aktionsplan Green Deal erste Etappe – Wie viele Kantonale Projekte wurden unterstützt“, ein.
Tomils, 24.04.2024
Werner Natter, Grossrat /Geschäftsführer
Christof Kuoni , Fraktionspräsident
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Resoconto della sessione PDF