Nach Bundesgerichtsentscheid: FDP.Die Liberalen verlangt rasche Anhandnahme der Anschlussgesetzgebung des Bundes

Das Bundesgericht ist zur doch überraschenden Einsicht gelangt, dass die Zweitwohnungsinitiative trotz Übergangsbestimmung sofort anwendbar ist. Für die FDP.Die Liberalen sind sowohl der Volks- als auch der Bundesgerichtsentscheid zu respektieren. Folgendes ist aber umgehend an die Hand zu nehmen:

- Die Anschlussgesetzgebung des Bundesparlaments muss so rasch als möglich erfolgen, damit Rechtssicherheit hergestellt wird. Die offenen Fragen – wie etwa was sind bewirtschaftete Zweitwohnungen? Quersubventionierung von Hotelbauten? Abbruch und Neubau? Massvolle Erweiterung etwa durch beheizte Wintergärten? Umnutzung allgemeiner Flächen in Stockwerkeigentum? usw. – sind rasch und sorgfältig zu klären.

- Dabei gilt es bei der Umsetzung die Eigentumsfreiheit hoch zu halten und die auch vom Bundesgericht anerkannten Frei- und Spielräume des Gesetzgebers gilt es zugunsten der Eigentumsfreiheit auszunutzen.

- Die Bauwirtschaft ist ein zentraler und wertschöpfungsintensiver Wirtschaftssektor - gerade auch in den Regionen. Die Bauwirtschaft erzielt eine fast doppelt so hohe Wertschöpfung wie der Tourismus. Wer deshalb auch in den Regionen wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze anbieten will, muss sich für eine vernünftige Umsetzung der Initiative einsetzen. Naturparks alleine bilden keine Lebensgrundlage. Es braucht ein aufeinander abgestimmtes Miteinander von Tourismus, Bauwirtschaft und übriger Wirtschaft, damit längerfristig eine dezentrale Besiedelung aufrecht erhalten werden kann.