FDP will kein generelles Verbot von Pensionskassengeldern für selbstbewohntes Wohneigentum

Der Bundesrat will Privaten die Verwendung ihrer Pensionskassengelder für selbstbewohntes Wohneigentum verbauen. Damit glaubt er die Überhitzung im Wohneigentumsmarkt verhindern zu können. Nach Auffassung der Bündner FDP.Die Liberalen sind diese Massnahmen in ihrer Absolutheit untauglich. Sie schädigen unsere Volkswirtschaft und greifen einmal mehr unseren Mittelstand an.
Wohneigentum ist der Traum vieler Schweizerinnen und Schweizer. Die Verwirklichung dieses Traums wird durch die angekündigten Massnahmen des Bundesrats verbaut. Dieser glaubt, die Überhitzung des Baumarkts durch die Beschränkung der Verwendung von Pensionskassengelder für Eigenheime verhindern zu können.

Die angekündigten Massnahmen sind jedoch komplett untauglich: Statt Fehlinvestitionen zu verhindern, verhindern sie Wohneigentum für den Mittelstand. Denn der Schweizer Baumarkt ist regional überhitzt. Mehrfamilien- und Miethäuser werden in grossen Mengen am falschen Ort gebaut. Hier drohen Bauruinen, welche oft mit Geldern von Pensionskassen und nicht mit den Vorbezügen der Arbeitstätigen finanziert werden.

 

Die FDP.Die Liberalen Graubünden unterstützt die generellen Bemühungen des Bundes, den Missbrauch von Ergänzungsleistungen zu beschränken. Das soll aber nicht über die Einschränkung des selbstbewohnten Wohneigentums erfolgen. Hier ist bei den Ergänzungsleistungen direkt anzusetzen. Der Bundesrat gibt unumwunden zu, dass es noch keine entsprechenden Grundlagen über den Zusammenhang PK-Vorbezüge und Ergänzungsleistungen gibt.

Hingegen unterstützt die Bündner FDP.Die Liberalen die Selbstregulierung der Banken, welche die Eigenkapitalanforderungen verschärft haben. Unterstützt wird weiter der wohnungspolitische Dialog zwischen Bund, Kantonen und Städten. Dieser muss ermöglichen, in den Gebieten mit zu wenig Wohnungen dank Bürokratieabbau die Bautätigkeit mit günstigem Wohnraum zu erhöhen.
Abschliessend meint die Bündner FDP, dass sie sich mit bestimmten verschärften Vorgaben bei den PK-Vorbezügen ab 50 Jahren, soweit sie das Obligatorium betreffen, durchaus anfreunden könnte, nicht aber mit einem radikalen Verbot. Um Missbräuche zu verhindern, sollen nicht alle bestraft werden, sondern Augenmass bewahrt werden.