Bei den Sachgeschäften wurde zu Beginn die Teilrevision des Einwohnerregistergesetzes beraten. Gewisse Datenschutzbestimmungen wurden notwendig. Eine Rückweisung der Vorlage wurde von der Fraktion abgelehnt, obwohl bei der Eintretensdebatte zum Teil sehr kritische Stimmen laut wurden. Vor allem wurde die Frage gestellt, worin denn der Bürgernutzen bestehe? Auch wurde von „Verwaltungs-Aktivismus" gesprochen. Die Fraktion beschloss dann aber trotzdem Eintreten zur Vorlage gemäss Anträgen von Regierung und Kommission KSS.
Bei der Wahlbeschwerde gegen den Grossen Rat betreffend Verletzung des Stimm- und Wahlrechts, wobei es hier um das Wahlsystem geht, festzustellen, ob das bestehende Majorz-Wahlverfahren für die Wahl des Grossen Rates verfassungswidrig sei. Die FDP Fraktion steht hinter dem Beschluss der grossrätlichen Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS), auf die Vorlage nicht einzutreten und die Angelegenheit dem Bündner Verwaltungsgericht zu überweisen.
Zur Gesetzesvorlage zur AHV und IV wurden gemäss Regierung und Kommission nach gewalteter Diskussion Eintreten beschlossen.