Aber auch der Kanton hat in seiner Medienmitteilung davon gesprochen, dass er strategisch keine Mehrheit will. Dann aber stimmt die Medienmitteilung der Regierung nicht mit der gegenüber der Übernahmekommission gemachten Erklärung überein. Das spricht nicht dafür, dass die Bündner Regierung sich in seiner strategischen Absicht tatsächlich im Klaren ist.
Ferner wird im Gesuch an die Übernahmekommission ausgeführt, dass der Kanton bis zu 3% der Aktien "permanent in den eigenen Bestand" übernehmen will. In dieser Klarheit kommt auch diese Erhöhung an der Beteiligung in der Medienmitteilung der Regierung nicht zum Ausdruck. Wer sodann für die 6% der Aktien, welche für die Gemeinden in einer sog. Gemeindebeteiligungsgesellschaft eingebracht werden sollen, die Stimmrechte ausüben soll, wird nicht thematisiert. Die Übernahmekommission rechnet den Anteil der Gemeinden so oder anders dem Kanton zu, womit der Kanton über die Mehrheit vefügt. Ganz generell erscheint der FDP dieses Beteiligungsmodell der Gemeinden als kompliziert und als unnötig. Unnötig deshalb, weil die Gemeinden schon heute Aktien zu historisch tiefen Preisen an der Börse kaufen oder der Kanton Teile seines heutigen Aktienbestands abgeben könnte, wenn denn die Gemeinden dies wünschten.
Die FDP.Die Liberalen Graubünden fordert die Regierung auf, ihre strategische Absicht klar darzulegen. Eine längerfristige Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der Repower lehnt die FDP ab. Die daraus folgende drohende Verpolitisierung eines Unternehmens, das sich in einem dynamischen Markt bewegen muss, ist für die FDP nicht hinnehmbar.
Dass die Regierung mit Steuergeldern ein Aktienpaket kauft, beurteilt die FDP als risikoreich, wenn der Kauf nicht mit einem Discount zum Börsenkurs erfolgt ist. Es ist nicht Aufgabe des Kantons, mit Steuermitteln wie eine Investmentbank aufzutreten. Hier hat die Regierung über die Konditionen des Erwerbs aufzuklären - zumal der Verkäufer regelmässig beim Verkauf eines Aktienpakets, das dem Käufer die Mehrheit verschafft, einen Zuschlag verlangt. Für die Beurteilung des finanziellen Risikos für den Steuerzahler ist deshalb der Erwerbspreis wichtig.