FDP lehnt GPK-Antrag im Bericht zur PUK-Einsetzung aus staatsrechtlichen Gründen ab

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat in diesen Tagen den Antrag zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Zusammenhang mit dem Bauskandal zu Handen des Grossen Rats formuliert. Aus diesem geht unter anderem hervor, dass die GPK offenbar gemäss Artikel 10 des Auftrages der Auffassung ist, dass ein Regierungsmitglied Befragungen beiwohnen und Ergänzungsfragen stellen darf und Recht auf Akteneinsicht hat. Nicht klar formuliert ist zudem, ob ein Regierungsmitglied in dieser wichtigen Untersuchungskommission Einsitz zu nehmen oder Mitzuwirken hätte. Solch hohe Kompetenzen der Regierung, welche ja selbst im Fokus der Untersuchungen steht, werden von der Bündner FDP,Die Liberalen klar abgelehnt.

Erstens mal ist dies aus staatsrechtlichen Gründen vehement abzulehnen. Wie würde der Grosse Rat, sprich das Parlament, wohl dastehen, wenn Teile der Regierung als teils Betroffene, gleichzeitig ein derart umfassendes Mitsprache- und Beteiligungsrecht in der PUK eingeräumt würde.

Die FDP will eine unabhängige Untersuchung, die mit dem für die FDP unverständlichen Vorschlag der GPK in Frage gestellt wird. Es geht auch um die Gewaltentrennung, die es zu respektieren gilt.

Die FDP.Die Liberalen Fraktion im Grossen Rat wird demzufolge eine Regierungsbeteiligung und direkte Einflussnahme in den Untersuchungen der PUK auf schärfte zurückweisen und den entsprechenden Artikel 10 des Antrages klar ablehnen.

Silvio Zuccolini, Pressechef