FDP begrüsst Revision Ruhetagsgesetz

Die FDP.Die Liberalen Graubünden hat zu Handen des EKUD die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die öffentliche Ruhetage (Ruhetagsgesetz) verabschiedet.
Die die Bündner FDP begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des Ruhetagsgesetzes ausdrücklich. Das geltende Gesetz sei nicht nur in die Jahre gekommen, vielmehr hätte sich die Realität derart verändert, dass die geltenden Regelungen nicht mehr eingehalten werden oder eingehalten werden können. Die Bewilligungspraxis der Gemeinden als Vollzugsorgan dieses Gesetzes hat sich wohl vielerorts den geänderten gesellschaftlichen Bedürfnissen angepasst, was jedoch den geltenden Regelungen der kantonalen Gesetzgebung entgegensteht, so die FDP. Eine Legalisierung dieses Zustandes sei deshalb zwingend notwendig.

Kantonale und gar eidgenössische Sportverbände übergehen mit ihren Spielplänen die geltenden Regelungen und Sportveranstaltungen, welche selbst an hohen Feiertagen (Eidgenössischer Bettag) angesetzt werden. Es sei daher an der Zeit, die gesetzlichen Regelungen dem tatsächlichen Freizeitverhalten der Gesellschaft anzupassen. Im Besonderen begrüsst die FDP die vorgeschlagene Stärkung der Gemeindeautonomie. Da bestimmte Feiertage in einzelnen Regionen oder Gemeinden eine spezielle Bedeutung geniessen, können Gemeindebehörden abgestimmt auf die Bedürfnisse der Gemeinde respektive das Empfinden der Bevölkerung handeln, was zu begrüssen sei.

Die FDP stellt sich aber im Zusammenhang mit dem eidgenössischen Bettag, welcher nach VL-Entwurf keine Aenderung bedarf, die Frage, ob dieser Tag weiterhin als „hoher Feiertag" bezeichnet werden soll, denn verschiedenen Sportarten würden im Rahmen der Bewilligungspraxis ungleich behandelt. Sportarten in geschlossenen Räumen mit weniger als 500 Zuschauer bekommen eine Bewilligung, andere Sportarten, z.b. Fussball, wo grössere Zuschauermengen zu erwarten sind hingegen nicht.
Dass der Artikel betreffend Ladenöffnungszeiten in der Kompetenz der Gemeinden bleiben soll, begrüsst die Bündner FDP. Diese Zuständigkeit dürfe nicht angetastet werden.