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Wednesday, 03. March 2010

Kein Verständnis Bündner Regierung genehmigt Enteignungsklausel im Baugesetz der Gemeinde Rothenbrunnen!

Die Bündner Regierung hat gemäss Medienmitteilung und medialem Lobgesang das Baugesetz der Gemeinde Rothenbrunnen mit dem umstrittenen Enteignungs Passus überraschend und für die FDP unverständlich genehmigt. Dieser sieht vor, dass diejenigen Landbesitzer, die ihr Grundstück nicht innert zehn (neu 10 statt 8 Jahren) überbauen, zwingend ihr Bauland zum Verkehrswert an die Gemeinde abtreten müssen. Für diesen Entscheid kann die FDP kein Verständnis aufbringen. Die FDP. Die Liberalen Graubünden lehnt eine solche interventionistische Massnahme nach wie vor kategorisch ab, weil sie das zu schützende Eigentumsrecht der Bürger in Frage stellt und eine staatliche Umverteilung des Bodens beinhaltet. Enteignungsideen, die nicht auf die Gründe einer Nichtüberbauung eingehen, sind rundwegs abzulehnen und widersprechen einem freiheitlichen Staatsverständnis. Diese Enteignungsregel stellt einen nicht tolerierbaren staatlichen Interventionismus dar und ist ein Frontalangriff auf die verfassungsmässige Eigentumsgarantie und Eigentumsfreiheit des Bürgers. Zudem steht diese Regelung nach Auffassung der FDP im Widerspruch zur Kantonsverfassung.

Mit der in Rothenbrunnen nun von höchster Stelle abgesegneten Zwangsmassnahme, sprich Enteignungsklausel wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet. Hier kann man nur sagen, „wehret den Anfängen“ solcher  gefährlichen Tendenzen, damit nicht noch andere Gemeinden auf solche fragwürdigen Ideen kommen. Zu hoffen ist, dass dieser Entscheid angefochten und korrigiert wird. Es liegt nun an den Gerichten,  diesen äusserst fragwürdigen und unverständlichen Entscheid zu korrigieren.

  Silvio Zuccolini, Pressechef

FDP.Die Liberalen Graubünden

 

 


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